1 LKW, geschlossener Kasten, Fabr. Iveco, Typ: 75E18, mit Ladegerät
abgelesene km: 258.946 km
Diesel
Lot number | 2092-1 |
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Surcharge | 18 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen der I-V-W GmbH & Co. KG
1. Die Auktion oder der Verkauf wird in Namen und für Rechnung des Auftraggebers durchgeführt. Mit der Teilnahme an dieser (m) Auktion / Verkauf erkennt der Bieter und der Käufer die nachstehenden, allgemeinen Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen an. Sie sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages.
2. Dem Bieter / Käufer wird auf Wunsch der Auftraggeber der jeweiligen Objekte mitgeteilt.
3. Der Verkauf der Objekte erfolgt ab Standort in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung / Verkauf befinden. Der Käufer erkennt an, dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist und keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernommen werden können. Technische Daten, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre, Photos sind unverbindlich, soweit rechtlich zulässig. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt.
4. Der Bieter / Käufer verpflichtet sich, die Objekte vor Erwerb zu besichtigen. Katalogangaben sind stets freibleibend und ohne Garantie. Die Haftung des Auktionators, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen.
5. Üblicherweise werden die Objekte nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern, Positionen zusammenzufassen oder auszuklammern. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen, der Zuschlag verweigert oder unter Vorbehalt erfolgen. Im Zweifel kann ein Zuschlag aufgehoben und neu ausgerufen werden.
6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf. Der Zuschlag erhält der Höchstbietende. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu aufrufen. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers. Mindestgebote kann der Auktionator nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung festlegen. Sollte das Mindestgebot nicht erreicht werden, kann der Auktionator das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen. Der Bieter ist für 7 Werktage Tage an sein Gebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, erlischt sein Gebot.
7. Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Kaufpreis setzt sich aus der Zuschlagssumme und dem vom Ersteigerer zu zahlenden Aufgeld von 18 % auf diese Zuschlagssumme zusammen. Auf dem Betrag der Zuschlagssumme sowie des Aufgeldes wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
8. Mit dem Zuschlag verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und sofortigen Bezahlung. Der Versteigerungsgegenstand gilt mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden als übergeben. Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl geht auf dem Käufer über. Dies trifft auch für Zubehörteile zu. Das Recht auf Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung auf den Käufer über.
9. Die Zahlung der Gesamtforderung muß bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung am Versteigerungs- oder Verkaufstag an den Auktionator erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert / verkauft. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüche gegen die I-V-W GmbH & Co. KG aufzurechnen.
10. Käufer aus Nicht - EU- Staaten haben die Mehrwertsteuer zu hinterlegen. Diese wird nach Vorlage der abgestempelten Originalausfuhrerklärung zurückerstattet. Bieter und Käufer aus EU- Staaten können nur nach Vorlage der Umsatzsteuer -Identifikationsnummer umsatzsteuerfrei berechnet werden. Für die Erstellung von Ausfuhrerklärungen behalten wir uns vor, ein Kostenbeitrag von 80,00 EUR pro Rechnung zu berechnen.
11. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Abholung der ersteigerten Objekte, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Die Abholung muß zu den angegebenen Terminen erfolgen, werktags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr. Für die verspätete Abholung können Gebühren pro Tag erhoben werden. Diese berechnet sich nach den jeweiligen Stand- und Mietkosten. Die Demontage und der Abtransport der Objekte erfolgt auf Kosten und Risiko des Bieters oder Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Erfolgt innerhalb der Abholungsfrist keine Abholung ist der Auktionator berechtigt, nach erfolgter einmaliger Mahnung, ohne weitere Aufforderung im Rahmen des Schadensersatzes, das oder die Objekt (e) neu zu versteigern / verkaufen. Der Mindererlös und die dadurch anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Ersterwerbers. Die Kaufpreisforderung des Versteigerers ist vom Tage des Verzugseintritts mit 7,5 % über den Basiszinssatz zu verzinsen, auch wenn Schecks oder Wechsel gegeben sind.
12. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt. Den Anweisungen des Personals der I-V-W GmbH & Co. KG ist Folge zu leisten. Das Rauchen ist, soweit nicht anders gekennzeichnet, strengstens untersagt. Der Käufer / Besucher haftet für verursachte Schäden, Unfälle, gleich welcher Art.
13. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
14. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, muß sich legitimieren und eine Vollmacht vorlegen. Er haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
15. Erstellte Rechnungen unmittelbar nach der Versteigerung oder Verkauf bedürfen der nochmaligen Prüfung, so daß nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
16. Die für die Abwicklung benötigten personenbezogenen Daten nehmen wir in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird. Der Käufer stimmt der Speicherung der Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu. Der Bieter oder Käufer bekommt eine Bieterkarte nur mit Vorlage eines gültigen Personalausweises. Dieser wird in der Regel kopiert. Nach erfolgter Abwicklung der Zahlungsmodalitäten und Abholung, werden diese Kopien vernichtet.
17. Jeder Bieter hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für Mißbrauch mit der Bieternummer haftet der Bieter.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ingelheim.
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